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   OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94   

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OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94 (https://dejure.org/1995,2659)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.1995 - 5 M 7720/94 (https://dejure.org/1995,2659)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 1995 - 5 M 7720/94 (https://dejure.org/1995,2659)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 7 BRRG; Art. 33 Abs. 2 GG; Art. 3 Abs. 2 GG; § 5 S. 1 GleichberG ND; § 5 S. 2 GleichberG ND; § 5 GleichberG ND; § 9 GleichberG ND; § 8 Abs. 1 BG ND; Art. 3 Abs. 3 GG
    Polizeivollzugsdienst; Beförderung; Richtlinien; Quote; Frauenförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Polizeivollzugsdienst; Beförderung; Richtlinien; Quote; Frauenförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1914 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 497
  • DVBl 1995, 1254
  • DÖV 1995, 962
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94
    Haben sie auf der jeweiligen Notenskala unterschiedliche Notenstufen erreicht, so ist grundsätzlich der Bewerber mit der besseren Gesamtnote auszuwählen (st. Rspr., z.B. BVerwG, DVBl 1994, 118 = ZBR 1994, 52 = RiA 1994, 175 = DöD 1994, 31 = IöD 1994, 74; OVG Lüneburg, NdsRpfl 1995, 168).

    Im übrigen hat das BVerwG aber stets anerkannt, daß das Dienstalter (in seinen verschiedenen Ausformungen) als Hilfskriterium bei der Auswahl im wesentlichen gleich beurteilter Beamter herangezogen werden kann (vgl. neben dem bereits zitierten Urteil noch BVerwG, DVBl 1986, 1156; BVerwG, Buchholz 238.4 *37 Nr. 2; auch BVerwG, DVBl 1994, 118).

    Bei der Bestimmung des nachrangigen Auswahlkriteriums steht dem Dienstherrn nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (vgl. BVerwG, DVBl 1994, 118) ein weites Ermessen zu.

  • OVG Niedersachsen, 29.05.1995 - 5 M 1525/95

    Schwerbehinderter; Auswahl; Beurteilung; Benachteiligungsverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94
    Das Merkmal "Frau" hat, von Ausnahmefällen abgesehen, in denen das Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens durch frauenspezifische Eigenschaften geprägt ist, keinerlei Bezug zum Leistungsgrundsatz - ebensowenig wie etwa die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft (BVerwGE 81, 22 [26] = NJW 1989, 921) oder der Gesichtspunkt der Schwerbehinderung (OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.5.1995 - 5 M 1525/95).

    Der Begriff "gleiche Eignung" ist umfassender und bezeichnet eine Gleichwertigkeit in der Qualifikation, die gegeben ist, wenn aus dem Leistungsprinzip abgeleitete Kriterien eine Unterscheidung und damit eine Auslese nicht mehr zulassen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.5.1995 - 5 M 1525/95 und v. 29.6.1994 - 5 M 1859/94; vgl. auch Battis, DVBl 1991, 1165 [1167]).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94
    Als solche sind in der Rechtsprechung allgemein anerkannt: das Dienst- und Lebensalter, aufgrund dessen ein geringfügig schlechter beurteilter Bewerber vorgezogen werden kann (BVerwGE 80, 123 [126] = NJW 1989, 538), oder geringe Leistungsunterschiede, die sich aus den aktuellen oder früheren dienstlichen Beurteilungen oder aus den der Gesamtnote beigefügten Punktzahlen oder Zusätzen ergeben (BVerwG, NJW 1985, 1093 = DVBl 1985, 452 [454]; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.1994 - 5 M 365/94) oder geringe Eignungsunterschiede, die aufgrund der besonderen Anforderungen des zu besetzenden Dienstpostens (OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.9.1994 - 5 M 3789/94 und v. 3.7.1992 - 5 M 167/92) oder aufgrund im Rahmen einer Nebentätigkeit erworbener Fähigkeiten (OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.10.1994 - 5 M 4371/94 und v. 19.1.1995 - 5 M 6319/94) feststellbar sind.
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94
    Als solche sind in der Rechtsprechung allgemein anerkannt: das Dienst- und Lebensalter, aufgrund dessen ein geringfügig schlechter beurteilter Bewerber vorgezogen werden kann (BVerwGE 80, 123 [126] = NJW 1989, 538), oder geringe Leistungsunterschiede, die sich aus den aktuellen oder früheren dienstlichen Beurteilungen oder aus den der Gesamtnote beigefügten Punktzahlen oder Zusätzen ergeben (BVerwG, NJW 1985, 1093 = DVBl 1985, 452 [454]; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.1994 - 5 M 365/94) oder geringe Eignungsunterschiede, die aufgrund der besonderen Anforderungen des zu besetzenden Dienstpostens (OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.9.1994 - 5 M 3789/94 und v. 3.7.1992 - 5 M 167/92) oder aufgrund im Rahmen einer Nebentätigkeit erworbener Fähigkeiten (OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.10.1994 - 5 M 4371/94 und v. 19.1.1995 - 5 M 6319/94) feststellbar sind.
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1995 - 3 M 1/95

    Fliegende Stelle; Justizdienst; Anforderungsprofil; Dienstliche Beurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94
    Auch § 7 BRRG enthält nach wie vor das strikte Differenzierungsverbot und ist durch das Gesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (2. Gleichberechtigungsgesetz) vom 24.6.1994 (BGBl 1, 1406) nicht geändert worden (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschl. v. 1.2.1995 - 3 M 1/95).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94
    Diese ergänzende Regelung nimmt die neuere Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 II GG auf, wie sie insbesondere in den Entscheidungen zum Altersruhegeld (BVerfGE 74, 163 [178f.] = NJW 1987, 1541), zur Nachtarbeit der Frauen (BVerfGE 85, 191 [206f.] = NJW 1992, 964) und zu den Erziehungszeiten (BVerfGE 87, 1 [41] = NJW 1992, 2213) ergangen ist.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94
    Diese ergänzende Regelung nimmt die neuere Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 II GG auf, wie sie insbesondere in den Entscheidungen zum Altersruhegeld (BVerfGE 74, 163 [178f.] = NJW 1987, 1541), zur Nachtarbeit der Frauen (BVerfGE 85, 191 [206f.] = NJW 1992, 964) und zu den Erziehungszeiten (BVerfGE 87, 1 [41] = NJW 1992, 2213) ergangen ist.
  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94
    Diese ergänzende Regelung nimmt die neuere Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 II GG auf, wie sie insbesondere in den Entscheidungen zum Altersruhegeld (BVerfGE 74, 163 [178f.] = NJW 1987, 1541), zur Nachtarbeit der Frauen (BVerfGE 85, 191 [206f.] = NJW 1992, 964) und zu den Erziehungszeiten (BVerfGE 87, 1 [41] = NJW 1992, 2213) ergangen ist.
  • BAG, 22.06.1993 - 1 AZR 590/92

    Quotenregelung zur Frauenförderung - Vereinbarkeit mit nationalem und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94
    Diese Kollision wäre nach allgemeinen Grundsätzen durch Herstellung praktischer Konkordanz zu lösen (vgl. hierzu BAG, NZA 1994, 77 = PersR 1994, 89; Battis, DVBl 1991, 1165 [1170 f.]).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94
    Im übrigen hat das BVerwG aber stets anerkannt, daß das Dienstalter (in seinen verschiedenen Ausformungen) als Hilfskriterium bei der Auswahl im wesentlichen gleich beurteilter Beamter herangezogen werden kann (vgl. neben dem bereits zitierten Urteil noch BVerwG, DVBl 1986, 1156; BVerwG, Buchholz 238.4 *37 Nr. 2; auch BVerwG, DVBl 1994, 118).
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 10.86

    Einstellung eines Beamten - Religionszugehörigkeit - Auswahl gleich geeigneter

  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84

    Sonderurlaub ohne Bezüge - Beförderungsdienstalter - Dienstbezüge - Private

  • OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 5 M 1532/95

    Stellenvergabe; Leiters des Rechnungsprüfungsamtes; Bestenauslese;

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 332/04

    Anschlussbeschwerde; Auswahlgespräch; Auswahlkommission; Beiladung; dienstliche

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschrift) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.04 -, IÖD 2003, 170; BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.08.1995 - 5 M 7720/94 -, DVBl. 1995, 1254 = NdsVBl.

    Ergibt dies, dass einer der Bewerber um eine oder mehrere Notenstufen besser beurteilt ist, kann von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung nicht ausgegangen werden und ist grundsätzlich der mit der besseren Notenstufe beurteilte Bewerber der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung geeignetste (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - 2 ER 301.93 -,DVBl. 1994, 118; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.5.1995 - 5 M 1532/95 -, Nds.Rpfl. 1995, 168; Beschl. v. 11.08.1995 - 5 M 7720/94 -, a.a.O.; Beschl. v. 14.08.2002 - 5 ME 62/02 - Beschl. v. 10.09.2004 - 5 ME 87/04 - Beschl. v. 18.11.2004 - 5 ME 262/04 -).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.1996 - 2 M 7760/95

    Beamter; Besetzung von Posten; Auswahlkriterien; Leistungsorientierte Kriterien;

    Danach kommt die Quotenregelung des § 5 NGG erst zum Tragen, wenn bei den nach dieser Vorschrift (i.V.m. § 9 NGG) vorrangigen Auswahlkriterien, insbesondere dem Eignungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG), kein relevanter Unterschied festgestellt wird (vgl. Beschlüsse d. OVG Lüneburg v. 5.4.1995 - Nds.Rpfl. 1995, 136 -, 11.8.1995 - Nds.Rpfl. 1995, 280 - und 22.8.1995, 2 M 924/95 = NdsVBl. 1995, 182; DVBl. 1995, 1254 u. Beschl. vom 22.8.1995 - 2 M 2974/95 -).

    Während in dem ursprünglichen Auswahlvermerk die weiteren Unterschiede zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern, insbesondere beim Dienstalter, erst nachrangig herangezogen worden waren, um nach Anwendung des § 5 NGG innerhalb der verbleibenden Gruppe der Bewerberinnen zu differenzieren, hat der Antragsgegner diese Vorgehensweise im Hinblick auf den Beschluß des 5. Senats (DVBl. 1995, 1254) mit dem ergänzenden Vermerk vom 29.8.1995 korrigiert und die Altersunterschiede im Hinblick auf ihre Eignungsrelevanz gewürdigt.

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 5 ME 181/02

    Auswahlentscheidung bei gleicher Eignung

    Zur Begründung trägt er im Wesentlichen vor: Die angefochtene Entscheidung stehe nicht im Einklang mit der Entscheidung des beschließenden Senats vom 11. August 1995 - 5 M 7720/94 -, nach der § 5 NGG erst dann zum Zuge kommen könne, wenn alle leistungsbezogenen Hilfskriterien im Rahmen des Auswahlermessens "abgearbeitet" seien.

    Der Begriff "gleiche Eignung" ist umfassender und bezeichnet Gleichwertigkeit in der Qualifikation, die gegeben ist, wenn aus dem Leistungsprinzip abgeleitete Kriterien eine Unterscheidung und damit eine Auslese nicht mehr zulassen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.08.1995 - 5 M 7720/94 -, DVBl 1995, 1254 (1256) zu Beförderungsrichtlinien für den Polizeivollzugsdienst, nach denen Frauen bei der Auswahl zwischen Bewerberinnen und Bewerbern um ein Beförderungsamt, welche die gleiche Gesamtnote erhalten haben, stets den Vorrang vor Männern haben und leistungsbezogene nachrangige Auswahlkriterien (Hilfskriterien) außer Betracht zu bleiben haben; OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2001 - 5 MA 3089/01 und 5 MB 3911/01 -, DÖD 2002, 102).

  • VG Lüneburg, 21.11.2002 - 1 B 67/02

    Aktualität; aktuelle Beurteilung ; Aussagekraft; Auswahlentscheidung;

    Bei der Beurteilung der Frage, welcher Beamte von mehreren Bewerbern am besten geeignet und befähigt sowie am leistungsstärksten ist, hat sich der Dienstherr deshalb zunächst einmal maßgebend an den letzten dienstlichen Beurteilungen, die vor der Auswahlentscheidung angefertigt worden sind, und deren Gesamturteilen zu orientieren (Nds. OVG, Beschlüsse vom 2.6.1995 - 5 M 262/95 - und vom 11.8.1995 - 5 M 7720/94 - , veröff. in NdsVBl. 1995, 255).

    Bei der Bestimmung dieser nachrangigen Auswahlkriterien und der auf ihrer Grundlage sodann vorgenommenen Auswahl erlangt die Tatsache, dass es sich bei der Auswahl von Bewerbern um einen Entscheidungsakt handelt, etwas größere Bedeutung als unter der unmittelbaren Ausstrahlung des Leistungsgrundsatzes, so dass dem Dienstherrn ein entsprechend weites Ermessen zuzubilligen ist (vergl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.8.1995 - 5 M 7720/94 -, aaO.).

  • VG Lüneburg, 10.05.2000 - 1 B 118/99

    Aktualisierungsgebot; Auswahlentscheidung; Bewerberkonkurrenz;

    Bei der Beurteilung der Frage, welcher Bewerber von mehreren am besten geeignet und befähigt sowie am leistungsstärksten ist, hat sich der Dienstherr deshalb zunächst maßgebend an den letzten dienstlichen Beurteilungen, die vor der Auswahlentscheidung angefertigt worden sind, und deren Gesamturteilen zu orientieren (Nds. OVG, Beschlüsse vom 2.6.1995 - 5 M 262/95 - und vom 11.8.1995 - 5 M 7720/94 - , veröff. in NdsVBl. 1995, 255).

    Bei der Bestimmung dieser nachrangigen Auswahlkriterien und der auf ihrer Grundlage sodann vorgenommenen Auswahl erlangt die Tatsache, daß es sich bei der Auswahl von Bewerbern um einen Akt wertender Erkenntnis handelt, größere Bedeutung als unter der unmittelbaren Ausstrahlung des verfassungsrechtlich verankerten Leistungsgrundsatzes, so daß dem Dienstherrn ein entsprechend weiteres Ermessen zuzubilligen ist (vergl. Nds. OVG, Beschluß vom 11.8.1995 - 5 M 7720/94 -, aaO.).

  • VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beurteilung, dienstliche; Hilfskriterien;

    Denn ein höheres Dienstalter spricht regelmäßig auch dafür, dass mit der längeren "Stehzeit" ein größerer Zuwachs an Erfahrung verbunden ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. August 1995 - 5 M 7720/94 -, juris, RdNr. 27).
  • VG Düsseldorf, 24.11.2011 - 2 L 1435/11

    Grundschullehrer dB inhaltliche Ausschöpfung Hilfskriterien Schwerbehinderung

    Denn ein höheres Dienstalter spricht regelmäßig auch dafür, dass mit der längeren "Stehzeit" ein größerer Zuwachs an Erfahrung verbunden ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. August 1995 - 5 M 7720/94 -, juris, RdNr. 27).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 2 ME 315/03

    Anforderungsprofil; Auswahl; Auswahlermessen; Beamter; Beförderung; Beurteilung;

    Als solche sind in der Rechtsprechung anerkannt geringe Eignungsunterschiede, die auf Grund der besonderen Anforderungen des zu besetzenden Dienstpostens feststellbar sind (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.01.2002 - 2 MA 3800/01 - Beschl. v. 11.08.1995 - 5 M 7720/94 -, DVBl. 1995, 1254 f.).
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